25.08.2024
Die Digitalisierung hat sich längst als unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensstrategie und als entscheidender Wettbewerbsfaktor etabliert. In einer Zeit, in der analoge Prozesse zunehmend von digitalen Lösungen ersetzt werden, ist es für Unternehmen essenziell, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Von der Effizienzsteigerung bis hin zur Erschließung neuer Geschäftsfelder: Unternehmen, die die Chancen der Digitalisierung nutzen, sichern sich einen klaren Marktvorteil und rüsten sich für zukünftige Herausforderungen.
Förderung auf Länderebene
Die Förderung der Digitalisierung ist in Deutschland hauptsächlich Ländersache. Verschiedene Bundesländer bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen an, die Unternehmen bei der Umsetzung digitaler Projekte finanziell unterstützen. Die Höhe der Förderung und die jeweiligen Fördersätze variieren dabei je nach Programm und Bundesland. Dabei wird ein breites Spektrum an Vorhaben abgedeckt, angefangen bei der Automatisierung bestehender Prozesse bis hin zur Entwicklung neuer digitaler Lösungen und Plattformen.
Förderfähige Softwarelösungen
Auch die Einführung von Softwarelösungen sind im Rahmen dieser Programme förderfähig. Damit können Sie sich unsere 360 Grad Workforce Management Lösungen fördern lassen – sowohl unser Workforce Management adelo®, einschließlich der adelo® App, als auch unser Dienstleisterportal inivend®. Profitieren Sie als Unternehmen von der staatlichen Förderung und gestalten Sie Ihre Prozesse mit der Einführung unserer Lösungen effizienter.
Ein Überblick über die Programme
Digitalisierungsförderprogramme in den verschiedenen Bundesländern (Stand Mai 2024):
Baden-Württemberg
Förderung Digitalisierungsprämie Plus
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen (max. 500 Beschäftigte) und Angehörige freier Berufe aus Baden-Württemberg
Was wird gefördert?
Einführung von neuen digitalen Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen; notwendige Schulungen für Mitarbeiter
Wer fördert?
Zuschussvariante L-Bank, Darlehensvariante Hausbank
Förderungshöhe
- Zuschussvariante: 5.000 € bis einschließlich 15.000 €, Höhe des Zuschuss 30%, max. 3.000 €
- Darlehensvariante: Über 15.000 € bis einschließlich 100.000 €, Tilgungszuschuss 4%
Hier klicken für weiterführende Informationen.
Bayern
Förderung Digitalbonus Standard/Plus
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hauptsitz in Bayern
Was wird gefördert?
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
Wer fördert?
Freistaat Bayern in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern
Förderungshöhe
- Digitalbonus Standard: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens 10.000 €)
- Digitalbonus Plus (für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt): bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens 50.000 €)
Hier klicken für weiterführende Informationen.
Berlin
Aktuell kein Förderprogramm.
Brandenburg
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital
Wer ist antragsberechtigt?
KMU im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetriebe
Was wird gefördert?
Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeiter
Wer fördert?
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Förderungshöhe
Höchstfördersatz von 50%, Dauer und Vorhaben ist begrenzt auf:
- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 € Zuschuss
- Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 € Zuschuss
- Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 € Zuschuss
Hier klicken für weiterführende Informationen.
Bremen
Aktuell kein Förderprogramm.
Hamburg
Hamburg Digital
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks und freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg
Was wird gefördert?
Investitionen zur Umsetzung von entwickelten Strategien & Konzepten – sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister
Wer fördert?
Hamburgische Investitions- und Förderbank, Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg
Förderungshöhe
- Modul I Hamburg-Digital „Check“: Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 €
- Modul II Hamburg-Digital „Invest“: Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000 €
Hier klicken für weiterführende Informationen.
Hessen
DIGI-Zuschuss
Wer ist antragsberechtigt?
KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen
Was wird gefördert?
Digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und Verbesserung der IT-Sicherheit
Wer fördert?
WIBank
Förderungshöhe
Zuwendung bis zu 50%, Förderhöhe höchstens 10.000 €
Hier klicken für weiterführende Informationen.
Mecklenburg-Vorpommern
Aktuell kein Förderprogramm.
Niedersachsen
Das Programm „Digitalbonus“ soll 2024 neu aufgelegt werden, weitere Infos dazu hier.
Nordrhein-Westfalen
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Digitale Produkte und Dienstleistungen, digitale Prozesse
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Förderungshöhe
Zuwendung bis zu 50%, Förderhöhe maximal 15.000 €
Hier klicken für weiterführende Informationen.
Rheinland-Pfalz
Aktuell kein Förderprogramm.
Saarland
Programm „DigitalStarter“ soll 2024 neu aufgelegt werden, weitere Infos hier.
Sachsen
Digitalisierungs-Zuschuss der SAB
Wer ist antragsberechtigt?
KMU, Kleinstunternehmen und Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Sachsen
Was wird gefördert?
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung notwendiger Hardware oder
notwendiger Software (auch Miete, Software as a Service jeweils nur für den Durchführungszeitraum) - Einführung der entwickelten Lösungen inkl. Schulungen
- Indirekte Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes wie beispielsweise Telefon- und Stromkosten sowie Betriebs- und Wartungskosten
Wer fördert?
SAB Sachsen
Förderungshöhe
- Heranführungsprojekte Kleinstunternehmen: 60% bei zuwendungsfähigen Ausgaben bis 10.000 €
- Transformationsprojekt von Kleinst- und kleinen Unternehmen: bis zu 50 % bei zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 60.000 €
- Mittlere Unternehmen: 35% bei zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 100.000 €
Hier klicken für weiterführende Informationen.
Sachsen-Anhalt
DIGITAL INNOVATION, ist aktuell ausgeschöpft, es wird aber eine neue Runde geben.
Schleswig-Holstein
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
Verbesserung der IT-Sicherheit oder digitaler Geschäftsmodelle; Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren
Wer fördert?
Land Schleswig-Holstein, kofinanziert von der Europäischen Union
Förderungshöhe
40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 €
Hier klicken für weiterführende Informationen.
Thüringen
Digitalbonus Thüringen
Wer ist antragsberechtigt?
KMUs mit Sitz in Thüringen
Was wird gefördert?
- Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit
Wer fördert?
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Förderungshöhe
Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 €
Hier klicken für weiterführende Informationen.